Wir sind aufgrund der Förderung des Wohls von Kindern aus sozial schwachen Schichten nach dem letzten, uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bad Homburg vor der Höhe vom 16. Dezember 2022, Steuernummer: 003 250 63641, als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer und nach § 3, Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur zu mildtätigen Zwecken (§ 53 Abgabenordnung) und im Sinne unserer Satzung zur Förderung des Wohls von Kindern aus sozial schwachen Schichten (Förderung der Jugendfürsorge) im Ausland (Rumänien), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind, verwendet wird.